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Glaubenskörper
fördern gesunde Gemeinschaft vor allem dadurch, dass sie Benehmen und Haltungen
fördern, die auf allen Ebenen das Vertrauen zwischen Vorgesetzten und
Mitgliedern stärken. Die Sicherheit Einzelner und das Wohlergehen der
Gemeinschaft als solche gedeihen, wo die Gläubigen die Erfahrung machen, als
Menschen behandelt und sowohl als Frauen wie als Männer geschätzt zu werden,
und wo sie dazu ermutigt werden, gesunde, angemessene sexuelle Beziehungen zu
entwickeln, die den geistlichen Werten und einem informierten Bewusstein
entsprechen.
Geistliche aller Glaubenskörper sind dazu berufen, sowohl in ihrem Amt
den Gemeindegliedern
gegenüber, als auch im Team MitarbeiterInnen und bezahlten und freiwilligen
HelferInnen gegenüber in ihrem Benehmen vorbildlich zu sein.
Schriftlich
festgehaltene Regeln der Sexual-Ethik im Amt appellieren an die Verantwortung
geistlicher Führer und erhöhen die Sicherheit verletzlicher Mitglieder in den
Gemeinden. Solche Normen können auch dazu beitragen, das Risiko zweideutigen
Sexual-Verhaltens, das Abhängigkeitsverhältnisse ausnützt, zu vermindern.
In Antwort auf Nachfragen verschiedener Denominationen und
Konfessionen empfiehlt das ISTI folgende Richtlinien zur Einführung einer
Sexualethik im seelsorgerlichen Amt:
1.
Schriftliche Normen der Sexualethik in der Seelsorge sollten von
den übergeordneten Behörden ausgearbeitet werden und sowohl für die
Geistlichen als auch für die Laien auf allen Ebenen der Seelsorge
gelten.
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2. Diese Normen sollten
das erwartete Benehmen eindeutig ausdrücken und von allen Instanzen
gleichmässig ausgelegt und angewendet werden. Sie sollten der
ganzen Pfarrerschaft und denen für sie Zuständigen verteilt, sowie zur
allgemeinen Orientierung öffentlich angeschlagen werden.
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3.
Die Normen sollten vereinbar sein mit den einschlägigen
kantonalen und eidgenössischen (D: Länder- und Bundes-) Gesetzen,
sowie mit den entsprechenden
Leitlinien für Hilfsorganisationen
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4.
Die Normen sollten regelmässig angepasst und jährlich von allen
Mitgliedern des Pastoral-Teams und der in der Seelsorge tätigen Laien
unterschrieben werden.
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5.
Zustimmung zu den Leitlinien ist Vorbedingung für Ernennung und
Einsatz.
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6.
Folgende
Vorschriften betreffen sowohl die Ordinierten als auch die Laien, die im
Pastoralen Team oder in der Seelsorge arbeiten:
a.
Wer in der Beratung oder geistlichen Führung tätig ist,
übernimmt die volle Verantwortung dafür, dass diese zu annehmbaren
Zeiten und in entsprechend zur Verfügung stehenden Örtlichkeiten mit
genügender Sicherheit stattfinden. Sie akzeptieren eine regelmässige
Supervision durch Kollegen, die auf Grund ihrer Erfahrung, Ausbildung
und Weisheit dazu bestimmt werden.
b.
Sie lassen sich regelmässig von KollegInnen bewerten, ganz
besonders in Beziehungen, die die persönliche Integrität gefährden
könnten, und ergreifen die erforderlichen Vorsichtsmass-nahmen, um sich
selber und die ihnen Anvertrauten zu schützen.
c.
Sie hüten sich vor jedem klar unangemessenem Benehmen, das
anderen gegenüber respektlos ist, wie Pornographie in Film, in Audio-
und Druck-Medien, und im Internet.
d.
An jedem Ort und zu jeder Zeit sind sie in ihren Beziehungen
Abhängigen gegenüber, sei dies jetzt innerhalb ihrer Konfession oder
auch über die Grenzen dieser hinaus, voll verantwortlich für ihr
Sexual-Leben.
e.
Kein Mitglied des Pastoral-Teams noch irgendein in der Seelsorge
tätiges Mitglied darf sich im Rahmen der Seelsorge auf sexuelles
Benehmen einlassen.
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| 7.
Im theologischen Studium, in der Laien-Ausbildung, sowie in der
Weiterbildung der PfarrerInnen bestehende Programme sollten Diskussionen
einschliessen, in denen die Sexual-Ethik im Amt und die schriftlich
festgehaltenen besonderen Normen als Vor-Bedingung für die Ausübung
des Pfarramts besprochen werden.
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Übersetzung:
John Kulas, Hugo Lautenbach; Interfaith
Sexual Trauma Institute, Roman Paur, Executive Director
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