ISTI Richtlinien zu schriftlichen Normen der Sexualethik in seelsorgerischem Beruf

 

28. Juni 2001, Saint John’s Abbey and University, Collegeville MN 56321 USA

320.363.3994 – isti@csbsju.edu -- www.csbsju.edu/isti

 

Glaubenskörper fördern gesunde Gemeinschaft vor allem dadurch, dass sie Benehmen und Haltungen fördern, die auf allen Ebenen das Vertrauen zwischen Vorgesetzten und Mitgliedern stärken. Die Sicherheit Einzelner und das Wohlergehen der Gemeinschaft als solche gedeihen, wo die Gläubigen die Erfahrung machen, als Menschen behandelt und sowohl als Frauen wie als Männer geschätzt zu werden, und wo sie dazu ermutigt werden, gesunde, angemessene sexuelle Beziehungen zu entwickeln, die den geistlichen Werten und einem informierten Bewusstein entsprechen.

Geistliche aller Glaubenskörper sind dazu berufen, sowohl in ihrem Amt den Gemeindegliedern gegenüber, als auch im Team MitarbeiterInnen und bezahlten und freiwilligen HelferInnen gegenüber in ihrem Benehmen vorbildlich zu sein.

Schriftlich festgehaltene Regeln der Sexual-Ethik im Amt appellieren an die Verantwortung geistlicher Führer und erhöhen die Sicherheit verletzlicher Mitglieder in den Gemeinden. Solche Normen können auch dazu beitragen, das Risiko zweideutigen Sexual-Verhaltens, das Abhängigkeitsverhältnisse ausnützt, zu vermindern.

In Antwort auf Nachfragen verschiedener Denominationen und Konfessionen empfiehlt das ISTI folgende Richtlinien zur Einführung einer Sexualethik im seelsorgerlichen Amt:

1.  Schriftliche Normen der Sexualethik in der Seelsorge sollten von den übergeordneten Behörden ausgearbeitet werden und sowohl für die Geistlichen als auch für die Laien auf allen Ebenen der Seelsorge gelten.
2.   Diese Normen sollten das erwartete Benehmen eindeutig ausdrücken und von allen Instanzen  gleichmässig ausgelegt und angewendet werden. Sie sollten der ganzen Pfarrerschaft und denen für sie Zuständigen verteilt, sowie zur allgemeinen Orientierung öffentlich angeschlagen werden.
3.   Die Normen sollten vereinbar sein mit den einschlägigen kantonalen und eidgenössischen (D: Länder- und Bundes-) Gesetzen, sowie mit den  entsprechenden Leitlinien für Hilfsorganisationen

4.   Die Normen sollten regelmässig angepasst und jährlich von allen Mitgliedern des Pastoral-Teams und der in der Seelsorge tätigen Laien unterschrieben werden.  

5.   Zustimmung zu den Leitlinien ist Vorbedingung für Ernennung und Einsatz.

6.   Folgende Vorschriften betreffen sowohl die Ordinierten als auch die Laien, die im Pastoralen Team oder in der Seelsorge arbeiten:

a.  Wer in der Beratung oder geistlichen Führung tätig ist, übernimmt die volle Verantwortung dafür, dass diese zu annehmbaren Zeiten und in entsprechend zur Verfügung stehenden Örtlichkeiten mit genügender Sicherheit stattfinden. Sie akzeptieren eine regelmässige Supervision durch Kollegen, die auf Grund ihrer Erfahrung, Ausbildung und Weisheit dazu bestimmt werden.

b.  Sie lassen sich regelmässig von KollegInnen bewerten, ganz besonders in Beziehungen, die die persönliche Integrität gefährden könnten, und ergreifen die erforderlichen Vorsichtsmass-nahmen, um sich selber und die ihnen Anvertrauten zu schützen.

c.  Sie hüten sich vor jedem klar unangemessenem Benehmen, das anderen gegenüber respektlos ist, wie Pornographie in Film, in Audio- und Druck-Medien, und im Internet.

d.  An jedem Ort und zu jeder Zeit sind sie in ihren Beziehungen Abhängigen gegenüber, sei dies jetzt innerhalb ihrer Konfession oder auch über die Grenzen dieser hinaus, voll verantwortlich für ihr Sexual-Leben.

e.  Kein Mitglied des Pastoral-Teams noch irgendein in der Seelsorge tätiges Mitglied darf sich im Rahmen der Seelsorge auf sexuelles Benehmen einlassen.

7.   Im theologischen Studium, in der Laien-Ausbildung, sowie in der Weiterbildung der PfarrerInnen bestehende Programme sollten Diskussionen einschliessen, in denen die Sexual-Ethik im Amt und die schriftlich festgehaltenen besonderen Normen als Vor-Bedingung für die Ausübung des Pfarramts besprochen werden.  

Übersetzung: John Kulas, Hugo Lautenbach;  Interfaith Sexual Trauma Institute, Roman Paur, Executive Director