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1. ein regelmäßig aktuallisiertes Dokument für
Politik, das ausdrücklich profesionelle Maßstäbe und Handlungserwartungen
setzt, und das ein Aufsichtsstruktur und Verantwortlichkeit bei allen Ebenen der
Seelsorge wie auch ethische Normen in der Führung von geistlichen Ämtern
einschließt. Deises leicht erhältliche, breit gelieferte öffentliche
Dokument soll Verfahrensweisen einschließen für a) das Berichten von
behaupteter Mißhandlung, b) darauffolgende unparteiische Enthüllungsprozesse,
und c) Unterstützung für das Opfer und für seine Familie und seine Freunde,
d) geeignete Unterstützung einer Person, die von dem Opfer gewählt wird und e)
Hilfe für die Gemeinschaft. Alle,
die verantwortlich sind, die Politik in die Praxis umzusetzen, brauchen
systematische Ausbildung im voraus.
2. ein Ausbildungsprogramm für geistliche und nichtgeistliche Führer
unserer Glaubensgemeinschaften, das ein solides und positives Vertändnis von
Sexualität fördert wie auch eine Fähigkeit fördert, Gemeinschaftsmitgliedern
und Peer-Group-Mitgliedern zu helfen, die bei der Weiterentwicklung von
sexueller und geistlicher Gesundheit Hilfe suchen.
3. für geistliche und nichtgeistliche Führer ein
laufendes Pflichtausbildungsprogramm, das persönliche Grenzen, Redlichkeit in
Verhältnissen, beruflichen Anstand und verantwortungsvolle Selbstsorge bei Führung
von geistlichen Ämtern betont. Ein
solches Programm schließt auch die juristischen Folgen von Mißhandlung ein,
wie auch Fragen des Geschlechts, der Macht, der Führung und der psychologische
Übertragung und Genenübertragung.
4. ein laufendes Bildungsprogramm für Gemeinschaften, in dem man lernt, die
Gesundheit zu verstehen und unterstützen, das Risiko zu reduzieren, und die
Sicherheit in unseren Glaubensgemeinschaften aufzubauen.
Dieses Programm soll Verhaltensweisen für pastorale Aufsicht, Berichte
und Verantwortlichkeit einschließen. Das
Programm soll den Gläubigen auch auf unpassende pastorale Verhaltensweisen
aufmerksam machen.
5. eine schriftliche Verfahrensweise fürs Berichten und Behandeln von Vorwürfen
des pastoralen Mißhandelns und für das Mitteilen passender Informationen
innerhalb der Gemeinschaft. Diese
schriftliche Verfahrensweise schafft eine systembreite Verhaltensnorm nach den
Disziplinarmaßnahmen. Es ist
unentbehrlich, daß dieses Dokument interne Verantwortlichkeit für die Praxis
des Berichtens schützt. Es muß
auch die Sicherheitsbedürfnisse des Opfers betonen, einschließlich eines
unparteiischen Befürworters, der notfalls auch körperlich den Opfer begleitet.
6. Unterstützung für die Opfer und ihre Familien und Freunde -- Unterstützung,
die die Affirmation zeigt, auch wenn diese Personen keine Gemeinschatsmitglieder
sind. Die Opfer brauchen sofortige und direkte Kommunikation mit
passenden Ebenen der Führung innerhalb der Glaubenstraditionen.
Die Opfer brauchen andauernde Befürwortung, um bei allen Umständen die
Opfer-Enthüllungsverlauf zu erleichten, explizite pastorale Affirmation,
finanzielle Unterstützung und andere Ressourcen ihrer Gemeinschaften.
Sie brauchen andauernde Hilfe bei der Anspruch von persönlicher
Sicherheit und persönlichem Wohlbehagen. Das
Ziel hier ist eine Wiederherstellung von Vertrauen, Aufnahme in die Gemeinschaft
und Erziehung über das Opfersein, um das weitere Risiko zu vermindern.
7. eine
Politik, die bestätingt, ein Täter muß nach rechtsmäßigem
Verfahren entfernt werden, wenn es authorativ entschieden worden ist, daß ein
Vertoß gegen jemanden geschehen ist. Strukturelle
Versicherungen müssen im Gang gesetzt werden, alle gegenwärtigen und zukünfigen
Gemeinschaftsmitglieder von weiteren Mißhandlungen zu schützen.
Diese Politik soll die Mittel suchen, durch die die Täter identifiziert
werden können, auch wenn sie die Glaubensgemeinschaft verlassen.
8. andauernde, gründliche Analyse von jedem Fall des sexuellen Mißbrauche,
um das Lernen zu erhöhen und die systematisachen und personlichen Gründe des
standeswidrigen Verhalten zu reduzieren.
Das Vertrauen gegenüber den religiösen Traditionen und ihre Führung
wird durch eine solche Analyse auch gestärkt.
Die Konfessionen und die therapeutische Gemeinschaft sind dazu ermuntert,
die Akten über sexuelle Mißhandlung von Klerikern für die Forschung und
weitere Aufsicht zur Verfügung zu stellen.
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